Ahammer Bestattungen

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Erdbestattung

Über  viele Jahrhunderte war die Erdbestattung im christlich geprägten Kulturkreis die einzige Bestattungsform.  

Viele Menschen wünschen diese traditionelle Art der Beisetzung, da sie den gemeinsamen Gang zum Grab mit getragenem Sarg und Abschied am offenen Grab ermöglicht. Eine Erdbestattung kann frühestens nach 48 Stunden erfolgen, spätestens nach 96 Stunden muss der Verstorbene bestattet werden, wobei es genehmigungspflichtige Ausnahmen geben kann.

Diese Regelungen gelten für das Land Bayern. Da es sich im Bestattungsrecht um Länderrecht handelt, regelt jedes Bundesland das Bestattungsrecht selbst.

Die Beisetzung erfolgt auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof. Die Grabstelle wird für einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung von Ruhefristen erworben. Diese  richten sich nach der Bodenbeschaffenheit des jeweiligen Friedhofes und können daher recht unterschiedlich sein. Erst nach Ende der Ruhezeit kann die belegte Grabstelle wiederbelegt werden.

Bei der Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung und der Auswahl der Grabstelle stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. 

 
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