Ahammer Bestattungen

persönlich für Sie da

Bestattungsvorsorge

"Ein würdevoller persönlicher Abschied bewahrt die Erinnerung an ein unverwechselbares Leben. Das muss keine Frage des Geldbeutels sein."

Über die traditionellen und alternativen , neuen Bestattungsarten kläre ich Sie auch gerne persönlich auf. Auf Wunsch berate ich Sie in unserem Büro oder gerne auch bei Ihnen zuhause unentgeltlich in allen Fragen zur Bestattung."

Wenn ein Mensch zu Lebzeiten alle seine Angelegenheiten in Ordnung gebracht hat, sagte man früher: „Er hat sein Haus bestellt“.

Fordern Sie mich zu einem unverbindlichen Vorgespräch an oder kommen Sie zu mir ins Büro. Egal ob  als erste Beschäftigung mit dem Thema Sterben und Tod oder als sehr persönliches Vorsorgegespräch, es ist in jedem Fall für Sie kostenlos, auch wenn ich Sie besuchen komme. Oft ist es auch ein Anliegen, die Angehörigen von den anstehenden Entscheidungen, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern, zu befreien.

Wer um seine Vorsorge bemüht ist, handelt verantwortungsvoll und leistet seinen Angehörigen wertvolle Hilfe. Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen selbst ihre Entscheidungen, um so ihre Lieben zu entlasten und sich selbst ein gutes Gefühl zu geben, alles geregelt zu haben. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Bestattung nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Weitere Möglichkeiten, persönliche Vorsorge zu treffen, sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.


Patientenverfügung

Unter  Patientenverfügung versteht man eine Willenserklärung , in der ein Mensch in noch einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie seine Behandlung im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in der Sterbephase aussehen soll. Es soll sichergestellt werden, dass seinem Willen nachgekommen wird, natürlich innerhalb der gesetzlichen Grenzen.


Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt man einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch finanzielle und organisatorische Entscheidungen beinhalten.


Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung bezweckt, dass, wenn aufgrund einer Behinderung oder Krankheit ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss, man in einer Verfügung im vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen kann.


In der Tiefe eurer Hoffnungen und Wünsche liegt euer stilles Wissen um das Jenseits; Und wie Samen, der unter dem Schnee träumt, träumt euer Herz vom Frühling. Traut den Träumen, denn in ihnen ist das Tor zur Ewigkeit verborgen.

Khalil Gibran

 
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