Leitfaden zum Trauerfall:
"In dieser schweren Zeit der Trauer stehen wir Ihnen vom ersten Moment an persönlich und hilfreich zur Verfügung."
Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt, die Leichenschau durchführt und daraufhin eine Todesbescheinigung ausstellt.
Sie sind in der Wahl Ihres Bestattungsunternehmens völlig frei, da Sie weder an den Sterbe, - Beisetzungs- oder Wohnort gebunden sind. Nun wenden Sie sich an das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens um den Beratungstermin zu vereinbaren und gegebenenfalls die Abholung des Verstorbenen zu organisieren.
Für das Beratungsgespräch mit ihrem Bestattungsunternehmen sollten sie neben der Todesbescheinigung (wenn möglich) folgende Unterlagen bereit halten:
Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Ausweis
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Ausweis
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Ausweis
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Gatten, Ausweis
Bei Kindern: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern, ggf. Ausweis
Sollten die oben genannten Unterlagen für Sie momentan nicht zur Verfügung stehen, helfen wir Ihnen gerne dabei, diese zu besorgen.
Ahammer Bestattungen steht Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer 0881 - 925 64 74 zur Verfügung. In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.